Österreich

Donauinsel-Sextäter: Es war keine Vergewaltigung

Heute Redaktion
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Hammeedullah M. (18) musste sich am Dienstag wegen versuchter Vergewaltigung am Donauinselfest vor Gericht verantworten. Nach dem 2. Prozesstag lautet das Urteil: 18 Monate Haft. Nicht rechtskräftig.

Hammeedullah M. soll am 24. Juni am Donauinselfest eine junge Slowakin umklammert und im Intimbereich begrapscht haben. Sie suchte das Weite – er folgte ihr. Als er unweit des Konzertbühne über sie hergefallen ist, sollen Beamte den Afghanen von der 21-jährigen Studentin weggezerrt haben, um noch Schlimmeres zu verhindern. Hammeedullah M. behauptet: Es ist alles nur ein Missverständnis. Das Opfer hat diese Nacht anders in Erinnerung.

Zeugin sagte per Videokonferenz unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus

Da die 21-jährige Erasmus-Studentin beim ersten Termin zur Befragung nicht vor Gericht erschienen ist, wurde das Verfahren vertagt. Verteidigerin Alexandra Stuefer bemängelte den Umstand, dass die Studentin im betrunkenen Zustand einvernommen wurde und darüber hinaus keine weitere Befragungen stattgefunden haben.

Am Dienstag ist sie nun mittels Videokonferenz vor dem Gericht als Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit einvernommen worden. Richter Norbert Gerstbergers Zusammenfassung dieser Aussage widersprach ganz klar der Darstellung des Angeklagten: Als Hammeedullah M. sie zu begrapschen und zu küssen versuchte, hat sie ihm ganz klar zu verstehen gegeben, dass sie damit nicht einverstanden ist.

18 Monate teilbedingt

Das nicht rechtskräftige Urteil lautete: 18 Monate teilbedingt wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung – 6 davon wird der Angeklagte im Gefängnis verbringen. Die Anklage hat das Urteil noch nicht akzeptiert.

(bai)