Österreich

Behörden stellten Killer falschen Pass aus

Heute Redaktion
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Das Gutachten ist für den Verdächtigen und die Behörden gleichermaßen brisant: Der Mordverdächtige Hikmatullah S. besaß nur wegen eines Schwindels einen rot-weiß-roten Pass.

Ein Experten-Dossier bringt die Behörden in der Causa "Ehrenmord" in Bedrängnis. Wenn dieses Gutachten stimmt – was "Heute" explizit nicht anzweifelt – hätte der Verdächtige Hikmatullah S. (bisher offiziell 19 Jahre alt) gar nicht im Land sein dürfen. In seinem vom Bundesamt für Fremdenwesen am 11. Mai 2016 ausgestellten Reisepass ist seine Geburt mit 1.1.1999 datiert.

Gutachter deckte Schwindel auf

Der renommierte Gerichtsmediziner Christian Reiter kam nun aber zum Schluss: Am Tag der Tat war der Afghane bereits 21 Jahre und 3 Monate alt. Für eine Verurteilung als junger Erwachsener sind dies exakt drei Monate zu viel. Das Alter ist aus zwei Gründen relevant: Nur wegen seiner vermeintlichen Jugend durfte Hikmatulah S. nach Österreich einreisen. Und: Dem Verdächtigen – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – würden bei einer Verurteilung wegen Mordes an seiner Schwester Bakhti maximal 15 Jahre Haft drohen – statt lebenslang.

Er wurde in Pass verjüngt

Brisant: Bereits die österreichische Botschaft in Islamabad fertigte vom Afghanen Hikmatullah S. vor dessen Einreise nach Wien im Mai 2013 Röntgenbilder an. Diese attestierten ihm ein Alter von maximal 17 bis 18 Jahren. In seinen Papieren wurde er aber um zwei Jahre und sieben Monate verjüngt – warum?

Verteidiger über Altersfrage entsetzt

Anwalt Nikolaus Rast zürnt: "Entweder werden in Österreich leichtfertig Reisepässe ausgestellt, oder das Gutachten des Gerichtssachverständigen basiert auf zu großen Schätzungen beziehungsweise Vermutungen."

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