Österreich
Kindergärtner missbraucht Kinder: Keine Haft!
Empörendes Urteil Freitag in Salzburg: Ein Kindergärtner wurde wegen Missbrauchs in elf Fällen schuldig gesprochen. Doch er muss nicht ins Gefängnis.
Der 25-jährige Kindergärtner aus dem Tennengau stellte sich im November 2016 bei der Polizei und zeigte sich selbst an ("Wollte nicht mit Sünde leben"). Drei Missbrauchsfälle gab er anfangs zu, dann aber meldeten sich die Eltern weitere Opfer. Mehrere Mädchen und Burschen soll der Mann schwer missbraucht haben, die Kinder waren zum Teil erst drei Jahre alt!
Jüngstes Opfer war erst drei Jahre alt
Seine ersten Attacken auf Kinder gehen in das Jahr 2010 zurück - mit der Ausbildung zum Kindergärtner hatte laut dem Angeklagten alles angefangen. Im Zivildienst ging es weiter und danach im Kindergarten in Neumarkt (Flachgau) in Salzburg.
Das erste Mal wurde man im Jahr 2014 aufmerksam, als Eltern eines Kindes Alarm schlugen, darauf hin erstattete der Bürgermeister sofort Anzeige.
Der 25-Jährige wurde damals zwar vom Dienst suspendiert, jedoch hatte man die Anklage fallen gelassen, da er jegliche Anschuldigungen leugnete und psychologische Gutachten ihn entlasteten. Ein schwerer Fehler.
Suspendierung aufgehoben
Knappe fünf Monate später wurde seine Suspendierung aufgehoben worauf der 25-Jährige wieder begann, seinen Beruf auszuüben. Ein halbes Jahr später kündigte er, ging zur Polizei und erstattete Selbstanzeige.
Das Gericht in Salzburg folgte Freitag erstaunlicherweise den Argumenten des Verteidigers Helmut Prankl: Der Angeklagte sei selbstkritisch, habe den Fall aufgeklärt (!) und schwer an sich gearbeitet ... Daher würde er eine zweite Chance verdienen.
Das empörende Urteil: 18 Monate Haft, allerdings nur bedingt und der Mann muss nicht hinter Gitter. Dazu läppische 2.100 Euro Geldstrafe. Der Staatsanwalt hat Bedenkzeit erbeten, daher ist der Spruch nicht rechtskräftig.
Das Kinderschutzzentrum kümmert sich um die Betreuung der armen kleinen Opfer. Viele von ihnen leiden unter massiven Störungen wie Aggressionsschüben in Folge des Missbrauchs. (hw/mah)