Ein Welser soll 1.200 Euro zahlen, weil er einen Shop online schlecht bewertet hat. Eine Expertin erklärt jetzt, worauf man bei solchen Bewertungen achten soll.
Der Fall eines Welsers (23) sorgt in ganz Österreich für Kopfschütteln. Der junge Mann hatte einen Sporthändler im Internet schlecht bewertet, konkret mit einem von fünf Sternen. Begründung: Schlechte Beratung durch einen Verkäufer.
Kurz danach flatterte ihm Post ins Haus. Eine Aufforderung, er solle die Bewertung löschen ("geschäftsschädigend") sowie 1.200 Euro an Anwaltskosten bezahlen.
Die AK Oberösterreich hat sich des Falles angenommen. Der Sportartikelhändler zog allerdings seine Klage mittlerweile zurück.
Wir haben die Leiterin des Konsumentenschutzes in der AKOÖ, Ulrike Weiß, zu dem Fall befragt, wollten wissen, was generell ratsam ist und was nicht.
Für Sie ist die Zahlungsaufforderung des Händlers in Wels jedenfalls "aus der Luft gegriffen". Sie glaubt nicht, dass das einem Gericht Stand halten würde. "Es geht hier ja um freie Meinungsäußerung".
Müsste der junge Mann bezahlen, würde das "Social Media generell auf den Kopf stellen", so Weiß. Schließlich dürfe man ja dann nichts mehr mit "Gefällt mir" oder "Gefällt mir nicht" bewerten, so die Expertin. Entscheiden müssten letztendlich aber die Gerichte, sollte es so weit kommen. Derzeit wartet die AK noch auf eine Antwort vom Anwalt des Händlers.
Tipps, wie man bewerten sollte
Generell hat Weiß ein paar Tipps für Online-User, wie man Ärger bei Online-Bewertungen am besten vermeiden kann:
- nicht beleidigend sein, auf eine wertschätzende Art formulieren
- nicht boshaft oder systematisch negativ bewerten
- einfach objektiv die Meinung äußern und über tatsächlich Vorgefallenes berichten
Eine detaillierte Aufstellung der Tipps gibt es hier auf der Website der AKOÖ.
(rep)