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Fällt auch der Polizeibär unter das Burka-Verbot?

Heute Redaktion
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Darf die Polizei mit ihrem "Tommy"-Kostümbären nicht mehr auftreten?
Darf die Polizei mit ihrem "Tommy"-Kostümbären nicht mehr auftreten?
Bild: LPD Oberösterreich

Seit Oktober gilt das Burka-Verbot. Darf die Polizei deswegen mit ihrem eigenen Maskottchen, dem Polizeibären "Tommy", nicht mehr auftreten?

Haiaiai! In Wien sorgte am Wochenende ein Mann in einem Haikostüm für einen Polizeieinsatz. Wegen des Verhüllungsverbots, das seit 1. Oktober gilt, wurde er angezeigt.

In der Innenstadt wurde eine neue McShark-Filiale (Elektrohändler) eröffnet, eine Werbeagentur hatte einen Promoter in einem Hai-Kostüm engagiert. Die Polizei zwang den Mann, das Kopfteil seines Kostüms abzunehmen. Der Elektrohändler muss jetzt mit einer Strafe in Höhe von 150 Euro rechnen.

Maskottchen-Eklat wegen des Burka-Verbots: Betrifft das jetzt auch die Polizei selbst?

Bei der Exekutive gibt es nämlich den Polizeibären "Tommy". Ein Polizist schlüpft in das Kostüm des süßen Knuddeltiers, tritt dann bei öffentlichen Veranstaltungen auf oder spielt etwa in einem Video einen Schülerlotsen, um Kindern die Gefahren des Verkehrs näherzubringen.

Hier das Video:

Darf die Polizei nun selbst wegen des Burka-Verbots mit ihrem "Tommy" nicht mehr öffentlich auftreten?

David Furtner, Sprecher der oö. Polizei, dazu: "Nein, natürlich dürfen wir das noch. 'Tommy' fällt unter den Ausnahmefall 'künstlerische Darstellung'."

Die Polizei darf also, was ein Elektro-Händler nicht darf?

Karl-Heinz Grundböck, Sprecher des Bundesinnenministeriums, will auf den konkreten Fall in Wien nicht eingehen ("Dazu müssen Sie die Polizei Wien fragen!"), erklärt aber: "Es gibt beim Verbot Ausnahmen. Etwa, wenn das Kostüm zur Berufsausübung dient. Im Einzelfall muss aber die Polizei beurteilen, ob im Gesamtzusammenhang ein etwaiges Vorgehen verhältnismäßig ist."

Haißt bzw. heißt: Nicht bei jedem Hai schnappt die Polizei gleich zu!

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