Österreich

Vergewaltigungs-Prozess: Freispruch für Flüchtlinge

Heute Redaktion
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Bis zuletzt hatten die zwei Asylwerber bestritten, das Mädchen vergewaltigt zu haben. Der Schöffensenat stimmte ab: 2 für schuldig, 2 für nicht schuldig - Freispruch (nicht rechtskräftig).

Seit 8.30 Uhr wurde am Dienstag am Landesgericht St. Pölten verhandelt, am Dienstagnachmittag fällte dann Richter Markus Grünberger das Urteil: Freispruch für den Somalier und Afghanen.

Die Anklage

Die zwei Asylwerber (18, 19) hatten sich vor dem Schöffensenat nicht schuldig bekannt. Laut Anklage war das Duo und ein weiterer, unbekannter Täter dem Mädchen, das am 25. April 2017 gerade am Weg vom Tullner Bahnhof zum Vater war, nachgegangen. Das Trio holte die 15-Jährige laut Staatsanwaltschaft ein, der Somalier schlug ihr mit der Faust ins Gesicht, zerrten sie auf den Sportplatz. Dort soll der Somalier und der dritte Täter das Mädchen zwei Mal vergewaltigt haben. Das Opfer konnte sich losreißen, wurde aber wieder eingeholt und vom Afghanen vergewaltigt. Dann ging die 15-Jährige heim und anschließend ins Krankenhaus ("Heute" berichtete).

Laut Gutachter waren die Schilderungen des Opfers glaubwürdig, es gab keine Hinweise auf Fremdsuggestion. Opferanwalt Ewald Stadler machte zudem Schmerzensgeldansprüche in der Höhe von 15.400 Euro geltend.

Freispruch

Die Verteidiger des erstbeschuldigten Afghanen verwies auf die Flucht des Angeklagten: "Mit 16 Jahren ist er aus Afghanistan geflohen, er hat einen Deutschkurs und wollte sich integrieren, war auch in einem Verein aktiv." Laut Anwältin habe das Opfer mit den Angeklagten "Gras" geraucht und dann wäre es zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen.

Der Schöffensenat (Richter, beisitzender Richter, zwei Laienrichter): Zwei stimmten für schuldig, zwei für nicht schuldig, das heißt: Bei Gleichstand für die Anklagten – Freispruch. Begründung: Es hätte zu viele Widersprüche bei den Aussagen des Opfers gegeben. Die Staatsanwältin meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (Lie)