Österreich

Sissi Böhm-Entführer: Lebenslang, Einweisung

Heute Redaktion
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Drei extrem brutale Raubüberfälle auf Frauen, Mordversuch, erpresserische Entführung. Gestern rechnete die Justiz mit Daniel L. (26) ab: lebenslange Haft.

Es war eine der unheimlichsten Raubserien in der Zweiten Republik: Vergangenen Dezember wurden an drei aufeinanderfolgenden Tagen in Innsbrucker Tiefgaragen Frauen überfallen.

Eine (32) war hochschwanger und versuchte ihren Bauch zu schützen, als sie der Täter brutal zu Boden trat. Die nächste (64) erlitt durch Faustschläge mehrere Schädelbrüche. Schlimmer noch das Martyrium von Autorin und Schauspieler-Tochter Sissi Böhm (61):

Hund gefoltert

Der Räuber brach ihr das Gesicht und strangulierte sie beinahe tödlich. Offenbar von Sinnen trennte der Gangster dann Böhms Dackel Schnurpsi die Ohren und die Zunge ab, was die herzige Hündin nicht überlebte. Zuletzt zerrte er die wehrlose Frau in ihr Auto und gab Gas, baute aber einen Unfall und flüchtete. Das schwer verletzte Opfer ließ er zurück.

Bereits im Mai stand Daniel L. in Innsbruck wegen Einbrüchen vor Gericht – und blamierte die Justiz. Denn während der Urteilsberatung konnte er aus einem Fenster springen, wurde aber rasch wieder geschnappt.

Der Angeklagte sagte kein Wort

Entsprechend groß die Vorsicht gestern beim Prozess: Als erster Angeklagter seit Jahrzehnten wurde der Kroate mit eisernen Fesseln an Händen und Füßen vorgeführt. Speziell auch: Daniel L. beantwortete keine Frage von Richter Andreas Mair, schwieg auch sonst sieben Stunden lang eisern.

Was ihm freilich nicht half. Denn an allen Tatorten hinterließ er DNA-Spuren. Zudem hat er in Gesprächen mit Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner die Überfälle gestanden. Und von der Gutachterin erfuhren die Geschworenen jetzt auch sein Tatmotiv: Weil er ständig in Geldnot war, wurde Daniel L. von seiner Lebensgefährtin verlassen. Seine Lösung war, schnelles Geld zu machen, indem er Frauen (leichtere Opfer) überfällt, ihnen die Autos raubt und die verschachert. Mit dem Erlös wollte er der Ex-Partnerin imponieren.

Gestört, aber zurechnungsfähig

Laut Expertin Kastner ist der Gewalttäter zwar psychisch „höhergradig gestört", aber zurechnungsfähig – und weiterhin gefährlich. Die Geschworenen werteten zwei Überfälle als Mordversuche. Das Urteil: lebenslange Haft mit Verwahrung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. (hölli)